Vertragsbedingungen für Mietverträge mit SELFSTORAGE Klagenfurt:
I. Allgemeine Rechte des Mieters
Die Box darf ab Mietbeginn bis Beendigung ausschließlich für Lagerzwecke in Übereinstimmung nachstehender Bedingungen des Vermieters genutzt werden.
II. Übernahme der Lagerbox
- Der Mieter hat die Lagerbox bei Übernahme zu kontrollieren; Schäden oder Verunreinigungen sind sofort zu melden. Erfolgt so eine Meldung nicht, gilt die Box als gereinigt und unbeschädigt übernommen.
- Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Box besenrein und im selben Zustand wie bei Vertragsbeginn zu übergeben. Die Verwendung von speziellen Reinigungsmitteln muss vorab mit dem Vermieter abgesprochen werden. Etwaige durch die Reinigung entstandene Schäden werden dem Mieter angelastet.
III. Nutzung der Lagerbox
- Über die in der Box gelagerten Güter ist der Mieter Eigentümer bzw. wurde ihm von der Person, deren Eigentum sie sind, die Verfügungsgewalt erteilt, welche es ihm erlaubt, diese zu lagern.
- Nicht gelagert werden dürfen:
- explosive Stoffe
- Lebewesen oder verderbliche Waren
- Waffen
- Drogen oder andere Suchtgifte
- Chemikalien oder radioaktive Materialien
- toxische Abfallstoffe
- Sondermüll oder andere gefährliche Materialien
- Dem Mieter oder jeder mit ihm oder durch ihn auf das Gelände gelangende Personen ist es untersagt:
- die Lagerbox bzw. das Gelände für eigene Zwecke zu benutzen, wodurch andere Mieter gestört oder beeinträchtigt werden,
- Gegenstände jeglicher Art außerhalb der Box abzustellen. Für Lagergut, welches sich außerhalb der Lagerbox befindet, behalten wir uns das Recht vor, dieses zu entsorgen,
- Emissionen jeglicher Art aus der Box austreten zu lassen,
- den Fahrbereich auf dem Gelände zu verstellen und damit den Zutritt anderer Mieter zu beeinträchtigen,
- Dritte durch ihr Handeln in irgendeiner Art zu behindern.
- Entstandene Schäden an bzw. in der Lagerbox sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Die teilweise oder gänzliche Untervermietung der Box ist verboten.
IV. Zahlungsbedingungen
- Mietdauer:
- Die Mietdauer beträgt 1 Monat. In der Monatsmiete sind alle Kosten enthalten. Eine Zahlung ist nur über unseren Webshop mittels Kreditkarte oder PayPal möglich.
- Der Mieter darf nicht eigene Forderungen gegen die Miete aufrechnen.
V. Rücktrittsrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit vom Mietvertrag unbefristet zurückzutreten, sollte der Mieter in der Edikts-Datei der
Republik Österreich aufscheinen.
VI. Zutritt zur Lagerbox
- Der Zutritt in das Gebäude erfolgt mittels Türcode. Die eigene Lagerbox versperrt der Mieter mit einem eigenen Vorhängeschloss. Der Mieter hat immer Zutritt zu seiner Lagerbox. Sollte der Zutritt zur Box vorübergehend etwa aus technischem Gebrechen nicht möglich sein, stehen dem Mieter keine Ersatzansprüche zu.
- Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die seine Box in seinem Namen betritt; er kann diese Erlaubnis jederzeit schriftlich beim Vermieter widerrufen. Der Vermieter hat das Recht aber nicht die Pflicht, den Zutritt zu verweigern, wenn eine Person das Gebäude betreten möchte, sich aber nicht ausweisen kann.
- Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass seine Box während seiner Abwesenheit verschlossen ist. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine unversperrte Box eigenhändig zu verschließen. Eine Haftung des Vermieters dafür ist ausgeschlossen.
- Instandhaltungsarbeiten oder andere Arbeiten, die der Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit im Lager- bzw. Boxenbereich dienen, berechtigen den Vermieter, unter einer Vorankündigung von 7 Tagen Zutritt zu der jeweiligen Box zu erhalten. Kommt der Mieter diesem Ersuchen nicht nach, hat der Vermieter das Recht, die Box ohne weitere Verständigung zu öffnen und zu betreten.
- Bei Gefahr in Verzug ist es dem Vermieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person erlaubt, die Box zu öffnen, zu betreten und gegebenenfalls zu räumen.
VII. Alternative Box
- Sollte es notwendig sein, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine alternative Box in gleicher Größe zuzuteilen und mit ihm gemeinsam innerhalb von 10 Tagen sein Lagergut umzulagern.
- Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, ist der Vermieter berechtigt, die Box zu öffnen und das Lagergut auf Risiko des Mieters in eine andere Box umzulagern.
- In beiden Fällen bleibt der bestehende Mietvertrag aufrecht.
VIII. Öffnen und Räumung der Lagerbox
Die beiden Parteien vereinbaren, dass ein durch den Vermieter durchgeführtes Öffnen einer Box nach den Bestimmungen dieses Vertrages keinen Tatbestand der Besitzstörung darstellt, sondern ausdrücklich gestattet ist.
Widerrufsrecht:
Da das entsprechende Bundesgesetz (Rechtsvorschrift für Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) nicht für Verträge über Vermietung von Gebäuden gilt, gibt es kein Recht auf Widerruf.